Definition Online-Shop

aufabruf_de

Mitglied
Hallo Spezis,

ich brauche ein wenig rechtlichen Background zum Thema Online-Shops.
Verkauft werden soll Content in Form von Texten.

Ich will mir allerdings keinen Online-Shop mit allen rechtlichen Schwierigkeiten ans Bein nageln (Fernabfrage...), sondern einfach mit hübscher Funktionalität meine Texte anbieten, sie für den potenziellen Käufer (per Shop-System) bestellbar machen.

Ich denke mir das nun so:
Mit der Bestellung über das Shop-System wird noch kein Vertrag geschlossen, sondern erst nach Rechnungsstellung durch die Überweisung des Käufers. Kann man auf dieser Basis, wenn man das entsprechend kommuniziert, das Shop-System betreiben?

Ober ist das Quark so? Was meint Ihr?
 
AGB sind ein sehr heikles Thema, da gibt offenbar auch kein "Spezi" gern Tipps.
Würde mich ja auch interessieren, ob "Shop-Funktionalität" schon gleichbedeutend mit "Shop" ist.
 
Es ist ein Shop wenn ein Kaufvertrag zu Stande kommt. Dazu bedarf es zweier Willenserklärungen: 1 vom Verkäufer und 1 vom Käufer.

Du als Betreiber gibts Deine ja pauschal ab indem die Texte angeboten werden. Wenn der Käufer nun bestellt ist das seine Willenserklärung und Peng hast Du einen Onlineshop.

Nur wenn es nicht möglich ist dies als Kunde auf der Website zu tun fällt man da raus. Also zum Beispiel wenn man dort ein Bestellformular nur ausdrucken kann und dann per FAX versenden muss.

KEINE Rechtsberatung, nur meine Erfahrungen/Meinungen. Im Zweifelsfall einen Anwalt befragen, das schützt vor 4stelligen Abmahnungen, lohnt sich also in der Regel.
 
QUOTE und Peng hast Du einen Onlineshop.
laugh.gif

Klingt logisch.
Wegen der AGB:
Es gibt Shops, die ohne AGB auskommen, zum Beispiel die Stiftung Warentest. Dann gilt das BGB in seiner Reinform, auf das Widerrufsrecht muss man allerdings trotzdem hinweisen.
 
Zurück
Oben