Datenspeicherung erlaubt?

TTlong

Angesehenes Mitglied
Hi,

als ich eben in meinen Account eines SMS Gateway-Anbieters geschaut habe (SMS-Ausgang), musste ich feststellen, dass dieser wohl die versendeten SMS nicht mehr speichert. Es erscheint lediglich der Hinweis: 'Laut Gesetz v. 2.3.10 gelöscht'.

Es geht wohl um die Vorratsdatenspeicherung und die (geglückte) Anfechtung des Gesetzes.

http://www.bundesverfassungsgericht.de/ent...1bvr025608.html


Meine Frage:
Ist das im Sinne des Gesetzes, dass solche Daten garnicht mehr gespeichert werden dürfen?
Dürfte ich solche Daten (ich plane in Zukunft einen ähnlichen Dienst) mit Einwilligung des Users speichern?



MfG TTlong
 
imho hat das Urteil an der Gesetzeslage zur gewerblichen Speicherung von bestimmten Daten nichts geändert. Es ging hier im Detail nur um die Vorratsdatenspeicherung durch den Staat.
 
Der Meinung bin ich prinzipiell auch.

Hat da der Gateway-Betreiber etwas in den falschen Hals bekommen oder fühlt er sich (eventuell zu Recht) davon betroffen, da es sich bei seiner Dienstleistung um Telekommunikationsdienste handelt?


MfG TTlong
 
Mich wundert eher, daß diese Daten bis jetzt gespeichert wurden.

Ich weiß nicht, ob es da irgendeine Legitimation dafür gibt.

Eher vermute ich, daß dem Betreiber das klargeworden ist und er deshalb - bevor er Ärger bekommt - die Speicherung gestoppt hat.


Im Prinzip sind das ja Telekommunikationsdaten. Und da ist ein Aufzeichnen ohne Einwilligung der Nutzer nur mit sehr strengen Auflagen möglich.

Ausnahme: Einwilligung der Nutzer. Bei HostEurope gibt es bei der automatischen Vorauswahl so einen Punkt:

'Zur Sicherstellung der Servicequalität werden einige Gespräche aufgezeichnet. Sind Sie damit nicht einverstanden, drücken Sie bitte die ...'
 
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