Copyright auf Kurzfilme einige Fragen

alex72

Angesehenes Mitglied
Hallo,

ich verkaufe in Kürze meine Kurzfilme und hätte da
einige Fragen bzgl. dem Copyright.

Reicht das, wenn ich das Copyright Zeichen auf den DVDs,
der Seite selber usw. einfach drunter bzw. draufmache
oder muß ich das auch Ganze irgendwo anmelden?

Muß es auch im Film selber kurz eingeblendet werden?
In der Fotogallery, habe ich den Namen meiner Seite links unten
drinn.

PS: Im Film selber gibt es keine Musik und alle Rechte liegen bei mir!!!
 
Das Copyright erwirbst Du in den Westeuropäischen Ländern IMMER automatisch auch ohne das © Zeichen.

Anders sieht es mit den Nutzungsrechten aus, die können Dir per Vertrag wegbedungen werden z.B. durch einen Vertrag mit einem Filmstudio.
 
Danke.

Aber ich bin unabhängig, mache alles selber!!!

Nur wäre es nicht besser das Zeichen vorsichtshalber mit
einzubeziehen?
 
Hallo nochmal,

da meine Seite eine .com Seite füge ich auf der site folgendes
hinzu "domain.com © copyright all rights reserved" ein.

Reicht das so oder gehört da noch mehr zu?
 
QUOTE (sd12 @ Mi 16.01.2008, 00:21)Das Copyright erwirbst Du in den Westeuropäischen Ländern IMMER automatisch auch ohne das © Zeichen.

___________
 
Hallo,

ja schon klar, aber das gilt nur für westeuropäische Länder?

Wie schaut es denn mit USA aus, die meisten Kunden kommen
halt aus den Staaten?
 
Melde schon Mal Deine Werke bei der ISAN an, um eine ID-Nummer zu erhalten.

Der Rest ist freiwillig und unverbindlich.

Am besten ist es jedoch, dass Du auf dem Werk selbst vermerkst, wer die Rechte daran besitzt, zusammen mit dem Logogramm der ISAN.

Dass das Urheberrecht automatisch entsteht und nicht vollständig abtretbar ist, ist eine deutsche, bzw. westliche Rechtsnorm die so nicht überall gilt.
In vielen Ländern dürfen alle Rechte abgetreten werden, so dass der Käufer sich als Autor ausgeben darf.

 
Hallo,

danke, kostet dieses ISAN etwas? Ja international gesehen wäre das
schon von Vorteil. Dann kann ja jeder hergehen und sagen
"das sind meine Filme" .... !!!!
 
Bis 1989 war es in den USA notwendig, sein Werk in ein zentrales Register eintragen zu lassen, um das "Copyright" wahrnehmen zu können. Zusätzlich musste das Copyright-Zeichen © mit Jahr und Namen angebracht werden. 1989 traten die USA der Berner Übereinkunft bei, einem internationalen Urheberrechtsvertrag. Seitdem ist diese Anmeldung nicht mehr nötig, genauso wenig wie in Deutschland. Das Copyright-Zeichen hat also inzwischen keine rechtliche Bedeutung mehr. Trotzdem wird es auch hierzulande oft als Hinweis verwendet, dass das damit versehene Werk urheberrechtlich geschützt ist und wer die Rechte daran besitzt.

Grundsätzlich funktioniert das Urheberrecht funktioniert nach dem "Territorialitätsprinzip". Das bedeutet, dass in jedem Land das jeweilige nationale Recht gilt – in Deutschland also das hiesige Urheberrecht (Jäger 2002). In Zeiten des Internet wird das oft problematisch – wenn Daten und Informationen aus der ganzen Welt angefordert werden können, ist es schwierig, auf Länder- und Rechtsgrenzen zu achten.

Vor allem Anbieter von Internetdienstleistungen können nicht auf alle Rechtsprechungen der Welt Rücksicht nehmen. Die nationalen Gesetze sind allerdings nicht völlig unabhängig voneinander: Es gibt internationale Abkommen und Organisationen, die weltweit die Gesetze zum geistigen Eigentum koordinieren (mehr dazu in Kreutzer 2005).

Quelle: www.bpb.de
Lizenziert unter der Creative Commons-Lizenz by-nc-nd/2.0/de.
 
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