uuuhh... Sascha... ich muss gestehen, ich bin etwas davon angeschlagen, wie du meine "Ausführungen" zu rechtlichen Angelegenheiten beurteilst.
Ich bin hier am aktivsten im Forum Internet-Recht... ich bin mir aber nicht bewusst, je falsche Informationen gegeben zu haben.
Für Beispiele wäre ich dankbar - auch für mein eigenes Wohlergehen, da ich dann wohl einiges in meinen Webauftritten revidieren muss.
Ich kommentiere noch Deinen letzten Beitrag, dann ist die GPL-Frage für mich erledigt.
Wenn ihr nicht mit dem Wissensdatenbank-Artikel einverstanden seid, könnt ihr auch diesen zensieren, da ich dort das gleiche behaupte wie hier im Thread.
QUOTE Was gilt denn hier als Release, wenn Du das Programm zur Verfügung stellt? Tust Du das nicht bei denen Projekt auch, Du stellt diese zur Verfügung? Released Dein Projekt nicht, wenn Du es veröffentlichst? Oder bist Du der einzige Nutzer des Projektes, und sonst niemand, oder um es genauer auszudrücken, nur Du greifst darauf zu
oh je, hier ist alles vermischt, Code, Projekt, Auftritt, Nutzer, Endnutzer...
Also:
GPL unterscheidet zwischen Code und Output.
Code: der unkomplilierte Quellcode.
Output: was der Quellcode bei Anwendung ausspuckt (in der Regel: Webseiten, Content)
Release: der Quellcode wird Dritten zur Verfügung gestellt. Das verwenden eines GPL-Programms auf der Webseite stellt keinen Release dar.
Eine zusätzliche Verkomplizierung entsteht durch die Deutsche sprache, da man oft von einem "Projekt" spricht, wenn man einen Webauftritt meint.
Wenn man eine GPL-Software in einem Webauftritt benutzt, dann wird diese GPL-Software im sinne der GPL-Lizenz nicht veröffentlicht, da der Quellcode nicht öffentlich gemacht wird.
Wenn man als Webmaster oder als Firma den Quellcode ausschliesslich auf den eigenen Webseiten benutzt, dann ist man einzige Nutzer dieses Codes, egal wieviele Endnutzer die Webseite hat.
QUOTE Lieber einmal weniger einfach so Code kopieren, oder einen Rechtsbeistand bemühen, wenn ich mir bei der Interpretation der Lizenz nicht sicher bin, als nachher Abmahnungen oder Klagen hinzunehmen.
Es bleibt jedem überlassen, was er macht - die FAQ und der Text der Lizenz selbst scheinen mir jedoch klar genug zu sein.
QUOTE Natürlich, wenn eine Firma nun ein Projekt unter GPL intern nutzt, um z.B. Lizenzen zu verwalten, ist das Ihr Ding, wenn Sie dieses Programm nun aber einen Kunden zugänglich macht, damit er seine Lizenzen auch darin verwaltet, wie sieht es dann aus? Klar, wenn Du es zur eigenen Serverwaltung verwendest, wird wohl kaum wer was sagen, was ist aber wenn Du es in einen Forum verwendest, wo 50000 andere ggf. zugreifen?
Es können so viele Kunden den Webservice nutzen, wie Du willst.
Mit der GPL Lizenz gibt es solange keine Probleme, wie der Quellcode bei Dir firmenintern bleibt.
QUOTE Ich sehe bei den von Dir geschlossenen Schlussfolgerungen nur jemanden mit seiner Interpretation, der das gerne so hätte, wie er es auch darlegt. Mir kommt es nicht vor, dass die Schlussfolgerungen möglichst objektiv sind. Insbesondere wenn ich das Postverhalten von Dir hier sehe, kommt es mir eher so vor, dass Du nur Gründe suchst zur Untermauerung Deiner Ansichten suchst, als dass Du versuchst Dich eingehend darüber zu informieren.
AUTSCH - das tut weh.
Aber ich bin nun Mal überzeugt, die rechtliche Lage richtig einzuschätzen.
Die FAQ können doch nicht klarer sein:
QUOTE A company is running a modified version of a GPL'ed program on a web site. Does the GPL say they must release their modified sources?
The GPL permits anyone to make a modified version and use it without ever distributing it to others. What this company is doing is a special case of that. Therefore, the company does not have to release the modified sources.
Daran gibt es doch wenig zu rütteln?
Oder stört vielleicht das Englisch?
Hier habe ich eine Übersetzung des GPL-Texts gefunden:
2. Grundlegende Genehmigungen
QUOTE Alle unter dieser Lizenz gewährten Rechte werden gewährt auf Grundlage des Urheberrechts an dem Programm, und sie sind unwiderruflich, solange die festgelegten Bedingungen erfüllt sind. Diese Lizenz erklärt ausdrücklich Ihr uneingeschränktes Recht zur Ausführung des unmodifizierten Programms. Die beim Ausführen eines betroffenen Werks erzeugten Ausgabedaten fallen unter diese Lizenz nur dann, wenn sie, in Anbetracht ihres Inhalts, ein betroffenes Werk darstellen. Diese Lizenz erkennt Ihr im Urheberrecht vorgesehenes Recht auf angemessene Benutzung – oder seine Entsprechung – an.
Sie dürfen betroffene Werke, die Sie nicht übertragen, uneingeschränkt erzeugen, ausführen und propagieren, solange Ihre Lizenz ansonsten in Kraft bleibt. Sie dürfen betroffene Werke an Dritte übertragen für den einzigen Zweck, Modifikationen exklusiv für Sie durchzuführen oder Einrichtungen für Sie bereitzustellen, um diese Werke auszuführen, vorausgesetzt, Sie erfüllen alle Bedingungen dieser Lizenz für das Übertragen von Material, dessen Urheberrecht nicht bei Ihnen liegt. Diejenigen, die auf diese Weise betroffene Werke für Sie anfertigen oder ausführen, müssen dies ausschließlich in Ihrem Namen tun, unter Ihrer Anleitung und Kontrolle und unter Bedingungen, die ihnen verbieten, außerhalb ihrer Beziehung zu Ihnen weitere Kopien Ihres urheberrechtlich geschützten Materials anzufertigen.
Übertragung ist in jedem Fall ausschließlich unter den unten aufgeführten Bedingungen gestattet. Unterlizensierung ist nicht gestattet, ist aber wegen §10 unnötig.
Sogar auf Deutsch scheint für mich der Text klar?
QUOTE Das oben genannte Beispiel, kannst Du auf WBB beziehen, einer der Hersteller meint, er packt die pChart-Klasse ins Board rein, indem er darauf zugreift, ergo müsste die Software in GPL stehen, dadurch darf kein Geld mehr mit der Software an sich gemacht werden, nur noch mit den Support, wie Bereitstellung des Download.
Das ist der Beweis, dass ich mich nicht klar genug ausgedrückt habe, oder dass Du mich nicht verstanden hast.
Wenn der Hersteller von WBB das macht, dann muss das ganze WBB unter GPL gestellt werden, ja. Der Grund ist, dass WBB die Skripte (=Quellcode) zum Download anbietet.
Wenn jetzt jemand, der WBB auf seiner Seite einsetzt noch pCharts in Verbindung mit WBB benutzen will, und WBB sowie pCharts dafür modifiziert, dann darf er das (wenn es mit der Lizenz von WBB keine Probleme wegen der Änderung von WBB gibt).
Es verhält sich ähnlich bei einem ASP (Application Service Provider), der z.B. Kundenforen mit WBB aufsetzt, aber auf dem eigenen ASP-Server betreibt, in Verbindung mit pCharts.
Der Kunde bekommt keinen Zugriff auf den Quellcode, und zahlt nur für den Service.
Dies stellt auch keinen Konflikt mit GPL dar.
...
Es gibt sogar Regelungen, die es erlauben, GPL-Module als Erweiterungen von Closed Source einzusetzen und umgekehrt. die Regelungen sind etwas kompliziert, aber es kommt darauf hinaus, dass beide Programme auch einzeln funktionsfähig sein müssen um mit unterschiedlichen Lizenzen "released" werden.