Bundesgerichtshof erklärt Adblocker für zulässig

Johannes T

Fleißiger Fan
Der BGH hat den Einsatz des Werbeblockers AdBlock Plus im Internet erlaubt. Das Programm, das für Internetnutzer unerwünschte Werbung automatisch unterdrückt, ist nicht wettbewerbswidrig, entschied der BGH in einem in Karlsruhe verkündeten Urteil (Aktenzeichen I ZR 154/16).

Entscheidend sei dabei dass nicht der Hersteller von Adblock-Plus selber Werbung unterbindet, sondern die Blockade der Werbung erst durch Installation seitens des Nutzers stattfindet.

Bezahltes "Whitelisting" mit dem sich Werbeanbieter von der Blockade eigener Werbung freikaufen können, soll nach einem Urteil des OLG Köln aber nicht mehr zulässig sein.

 
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