Hi,
ich bin schon am Verzweifeln! Vielleicht kann mir ja jemand von Euch helfen:
Meine Tochter (12 J.) will – mit meiner Hilfe – Ihre eigene Webseite Online stellen. Dort möchte sie nun u.a. Ihre Lieblingsbücher vorstellen. Screen vom Einband, Titel sowie kurze Inhaltsangabe. Außerdem vielleicht ein Logo und div. Promos der Titelhelden.
Es handelt sich dabei um: ‚Die Wilden Fussballkerle’ (Was denn sonst?)
Nun habe ich vorsichtshalber wegen der Rechteklärung bereits den Verlag ‚ Deutscher Taschenbuch Verlag GmbH & Co. KG’ angeschrieben. Die haben mich nun an den Baumhaus-Verlag verwiesen. Von dort wurde ich an an den Rechteinhaber der Marke 'Die wilden Fussballkerle' - dreamotion GmbH in München verwiesen! Als Antwort bekam ich dann von dort, dass ich mich wegen der Bücher ‚Inhalte/Cover’ an den Baumhaus Verlag wenden muß. Dort war ich nun aber bereits ja schon einmal vorstellig. Somit blieben auch alle weiteren Vorstöße dort bisher unbeantwortet.
Was soll ich denn nun machen? Seit Wochen will meine Tochter Ihre Homepage ins Netz stellen, aber ohne Klärung der Rechte ist es mir zu gewagt.
Daher hier noch einmal die Frage:
Darf man denn OHNE Anfrage/Rechteklärung ‚Büchercover’ einscannen und auf der Homepage veröffentlichen? Wahrscheinlich doch nicht, oder?
Für jede Antwort wäre ich Euch sehr dankbar.
In diesem Sinne
Peter
ich bin schon am Verzweifeln! Vielleicht kann mir ja jemand von Euch helfen:
Meine Tochter (12 J.) will – mit meiner Hilfe – Ihre eigene Webseite Online stellen. Dort möchte sie nun u.a. Ihre Lieblingsbücher vorstellen. Screen vom Einband, Titel sowie kurze Inhaltsangabe. Außerdem vielleicht ein Logo und div. Promos der Titelhelden.
Es handelt sich dabei um: ‚Die Wilden Fussballkerle’ (Was denn sonst?)
Nun habe ich vorsichtshalber wegen der Rechteklärung bereits den Verlag ‚ Deutscher Taschenbuch Verlag GmbH & Co. KG’ angeschrieben. Die haben mich nun an den Baumhaus-Verlag verwiesen. Von dort wurde ich an an den Rechteinhaber der Marke 'Die wilden Fussballkerle' - dreamotion GmbH in München verwiesen! Als Antwort bekam ich dann von dort, dass ich mich wegen der Bücher ‚Inhalte/Cover’ an den Baumhaus Verlag wenden muß. Dort war ich nun aber bereits ja schon einmal vorstellig. Somit blieben auch alle weiteren Vorstöße dort bisher unbeantwortet.
Was soll ich denn nun machen? Seit Wochen will meine Tochter Ihre Homepage ins Netz stellen, aber ohne Klärung der Rechte ist es mir zu gewagt.
Daher hier noch einmal die Frage:
Darf man denn OHNE Anfrage/Rechteklärung ‚Büchercover’ einscannen und auf der Homepage veröffentlichen? Wahrscheinlich doch nicht, oder?
Für jede Antwort wäre ich Euch sehr dankbar.
In diesem Sinne
Peter