Brauche ich AGB, einen Haftungsausschluss,...

Nobody26

Mitglied
Ich möchte einen Free-Services mit Wegwerf-E-Mail-Adressen eröffnen. Die Nachrichten sollen nach x Stunden automatisch gelöscht werden und die Accounts müssen nicht zwingend passwortgeschützt sein. Da können ja leicht Daten verloren gehen, oder jemand anderes kann die eigenen Daten lesen. Brauche ich da irgendwelche Bedingungen oder so etwas?
 
Hallo
halte ich für recht gefährlich weil du die verantwortung für daten und deren Speicherung übernimmst. Desweiteren könntest du ja die enstehenden emailmengen verkaufen. Ich würde dir schon raten zu erklären was mit den Dtaen passiert. Wenn du geld dafür nimmst oder einen anderen Geldwerten vorteil hast ist wohl eine AGB unumgänglicht. Ein Impressum ist schon alleine für unsere Lieben Abmahnvereine obligatorisch. Daher Meine Meinung - richtig machen oder Hände weg!

Gruß Ronny
 
Wenn Du keine Bedingungen festlegst, dann können Nutzer machen, was sie wollen - und Du trägst das Risiko.

Auch wenn Du Geld dafür nimmst - AGB brauchst Du nicht, hast Du keine, gelten die gesetzlichen Bestimmungen, die Du mit AGB erweitern oder einschränken kannst.

Wenn Du allerdings selbstgestrickte AGB mit ungültigen Klauseln hast, sind die auch ungültig bzw. ermöglichen eine Abmahnung, das ist dann sinngemäß so etwas wie eine gezielte Irreführung möglicher Nutzer.
 
QUOTE (Nobody26 @ Fr 21.7.2006, 7:33) Ich möchte einen Free-Services mit Wegwerf-E-Mail-Adressen eröffnen. Die Nachrichten sollen nach x Stunden automatisch gelöscht werden und die Accounts müssen nicht zwingend passwortgeschützt sein. [...]

Keine Passwort geschützenden Benutzerkonten? Denk lieber um, oder stampf Dein Vorhaben ein, damit wirst Du so sehr wahrscheinlich Probleme mit bekommen...

Insbesondere das Du bewusst wegwerf E-Mail-Adresse bereitsstellen möchtest, ist schon ganz schön hard. Welche Domains und IP-Adressen benutzt Du? - Dann kann ich diese nämlich jetzt schon sperren.



MfG Sascha Ahlers
 
QUOTE (jAuer @ Fr 21.7.2006, 8:53) Wenn Du allerdings selbstgestrickte AGB mit ungültigen Klauseln hast, sind die auch ungültig bzw. ermöglichen eine Abmahnung, das ist dann sinngemäß so etwas wie eine gezielte Irreführung möglicher Nutzer.

Ist das wirklich so? Ich dachte eine ungültige Klausel wäre einfach unwirksam und somit würden schlicht und einfach die gesetzlichen Bestimmungen greifen. Aber ich habe noch nie gehört, dass man deswegen abgemahnt werden kann! Sicherlich kann man in einem eventuellen Prozess eins auf den Deckel bekommen (auf Deutsch: nicht zu seinem "Recht" kommen), wenn man sich auf ungültige AGB Klauseln beruft.
 
QUOTE (Fabian K @ Fr 21.7.2006, 15:09)Ist das wirklich so? Ich dachte eine ungültige Klausel wäre einfach unwirksam und somit würden schlicht und einfach die gesetzlichen Bestimmungen greifen. Aber ich habe noch nie gehört, dass man deswegen abgemahnt werden kann! Sicherlich kann man in einem eventuellen Prozess eins auf den Deckel bekommen (auf Deutsch: nicht zu seinem "Recht" kommen), wenn man sich auf ungültige AGB Klauseln beruft.

Lektüreempfehlung: www.agb-giftkueche.de
und konkret: Rechtssprechung

Prinzipiell kann vor einer Klage in vielen Fällen abgemahnt werden, die Abmahnung dient ja ursprünglich gerade dazu, eine Klage zu vermeiden.
 
Hi!

Ambesten besprichts du dich mit deinem Anwalt.

Die MAteriel ist "heiß" !


mfg Felix
 
QUOTE (Fabian K @ Fr 21.7.2006, 15:09)Ich dachte eine ungültige Klausel wäre einfach unwirksam und somit würden schlicht und einfach die gesetzlichen Bestimmungen greifen. Aber ich habe noch nie gehört, dass man deswegen abgemahnt werden kann! Sicherlich kann man in einem eventuellen Prozess eins auf den Deckel bekommen (auf Deutsch: nicht zu seinem "Recht" kommen), wenn man sich auf ungültige AGB Klauseln beruft.

Ich muß den Beitrag ein zweites Mal zitieren:

Gerade gelesen: http://www.heise.de/newsticker/meldung/75735

Da hatte ein ebay-Händler weder Mail noch Telefonnummer angegeben, ein Konkurrent monierte dies und beanstandete zusätzlich zwei AGB-Klauseln. Aus dem Bericht geht allerdings nicht hervor, ob es zuvor eine Abmahnung gab.

Das Gericht erkannte jedenfalls alle drei Punkte an als Verstoß gegen das 'Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb' (UWG).

Allerdings können solche Klagen m.W. nach nur von Mitbewerbern und einigen Verbraucherschutzorganisationen eingereicht werden.

Man muß sich also grundsätzlich darüber im Klaren sein, daß ein Prozeßrisiko nicht nur im Verhältnis zu Kunden, sondern auch im Verhältnis zu Mitbewerbern existiert. Letztere können einem 'unlauteren Wettbewerb' vorwerfen.
 
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