Bis wann gilt man als Privatverkäufer?

ELseo

Mitglied
Ich überlege, ein paar Bücher, DVDs etc. über Amazon zu verkaufen. Alles privat und im Rahmen, deswegen denke ich, dass es kein Problem geben wird. Dennoch beschäftigt mich die Frage, ab wann man eigentlich nicht mehr als privater Verkäufer durchgeht. Geht es da nach Stückzahlen oder was ist das Kriterium?
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Das bekommste besser über booklooker hin, ist auch von den Konditionen günstiger. Ich habe über fünf Jahre dort die allerbesten Erfahrungen gemacht, egal ob gebrauchte oder neue Bücher. Privat oder geschäftlich spielt dort überhaupt keine Rolle und Provisionen werden erst berechnet, wenn der Artikel tatsächlich verkauft ist (7,5 bis 10 Prozent + MwSt.). Schau Dir das mal genau an, lohnt sich wirklich.

Solltest Du Interesse habe, ich kann Dir 1.000 gebrauchte Bücher (gut u. sehr gut erhalten) abgeben. 500,- Euro Festpreis und Selbstabholung zwischen Bremen und Hamburg.
 
booklooker ist auf jeden fall die bessere alternative und amazon sollte man ohnehin nicht unterstützen...
 
QUOTE amazon sollte man ohnehin nicht unterstützen...


Ja -klar doch. KIK, Nokia, Samsung, Apple, H&M auch nicht, wenns geht. Dann machen`s eben andere, oder was? Mach` Dir mal Gedanken darüber, was Du damit erreichen willst... So ein Quatsch.
 
Hi,

die Stückzahl ist da nicht genau festgelegt. Ist immer Ansichtssache. Wenn Du sagst: "Ich löse meine Sammlung von 100 Büchern auf und verkaufe jedes einzeln", ist es sicher privat.

Wenn Du allerdings sagst "Ich kaufe 100 Bücher auf dem Flohmarkt und verkaufe sie einzeln", dann ist das sicher nicht privat.

Solange Du das verkaufst, was Du selbst benutzt hast, sollte es privat sein. Keine Gewinnabsicht eben
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QUOTE (chrissan @ Do 11.07.2013, 13:16) Hi,

die Stückzahl ist da nicht genau festgelegt. Ist immer Ansichtssache. Wenn Du sagst: "Ich löse meine Sammlung von 100 Büchern auf und verkaufe jedes einzeln", ist es sicher privat.

Wenn Du allerdings sagst "Ich kaufe 100 Bücher auf dem Flohmarkt und verkaufe sie einzeln", dann ist das sicher nicht privat.

Solange Du das verkaufst, was Du selbst benutzt hast, sollte es privat sein. Keine Gewinnabsicht eben
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Deine Begründung finde ich komisch. Warum sollte jemand der privat 100 Bücher aufm Flohmarkt kauft und diese später wieder los werden will einen Gewinnerzielungsgedanken haben? Im Übrigen kann ich den Gewinnerzielungsgedanken schon bei einem Produkt haben und gelte deswegen ja nicht gleich als gewerblicher Verkäufer!

@ Themenersteller

In der Regel würde ich sagen, sobald du die Bücher wirklich gezielt aufkaufst und versuchst auf lange Sicht Gewinn damit zu erzielen, ist es kein privater Verkauf mehr. Auch suggeriert es, wenn du ein Produkt mehrfach anbietest, dass du gewerblich handelst. Denn ein Privatverkäufer holt sich selten 10 mal das gleiche Buch, richtig? (Wobei ich nicht ausschließen kann, dass sich über Jahrzehnte vielleicht Duplikate ansammeln könnten.)
 
Im Grunde ist es ganz einfach: Sobald ich einen Handel betreibe, welchem eine dauerhafte Gewinnerzielungsabsicht zu Grunde liegt, bin ich gewerblich tätig.
Die Grenze verläuft hier natürlich häufig fließend, allerdings ist das Ausmisten des Dachbodens noch kein gewerbliches Handeln. Wenn ich allerdings gegen Entlohnung den Dachboden anderer Leute ausmiste und die Gegenstände veräußere, dann kann hier bereits ein gewerbliches Handeln erkannt werden.
 
Für alle die in Deutschland leben. Das ist eine Einzelfallentscheidung.

Man kann als Privatperson, einen gewerblichen Status haben ohne es zu wissen. Da kommt die Abmahnung, weil keine Widerrufsbelehrung nach dem Fernabsatzgesetz im Angebot steht etc..

Ein paar (un/gerechte) Urteile, da hat wohl jeder seine eigene Meinung.

http://www.internetrecht-rostock.de/unternehmer-ebay.htm

Zwei Juristen = drei Meinungen. Eventuell sind alle drei richtig, das ist das Schlimme an der Sache.

edvschrat
 
Das Grundprinzip ist simpel:

Wenn du etwas einkaufst um es dann weiter zu verkaufen,
ist es gewerblich.

LG Dougi
 
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