QUOTE (800XE @ Di 8.09.2009, 01:01)
QUOTE (Jürgen Auer @ So 6.09.2009, 15:23) Mangels Rechnung kann man die Hostingkosten nicht mehr als Betriebsausgaben geltend machen.
ähm, welche Kosten soll man den Absetzen wenn keine Kosten existieren?
Einerseits werden Leistungen in Anspruch genommen, andererseits werden selbst Leistungen (nämlich die Linksetzung) erbracht. Also Leistungen ohne Rechnung ... da klingelt es ...
Tatsächliche Betriebsausgaben kann man auch unproblematisch als solche kenntlich machen und vom Gewinn abziehen. Dann ist / bleibt alles transparent. Sofern man sich Betriebsausgaben also leisten kann (sofern man nicht 'über seine Verhältnisse' lebt), sind Betriebsausgaben ja nicht unbedingt etwas 'Schlechtes', sondern normal - ein Betrieb ohne Betriebsausgaben ist da eher merkwürdig.
Ich würde allerdings strikt davon abraten, mich bei solchen Themen in irgendwelche 'grau getönten Bereiche' hineinzubegeben, bloß um ein paar Euro zu sparen. Da muß es dann nur beim Threadstarter (bei dem ja auch solche Merkwürdigkeiten auftreten) eine Außenprüfung geben - und dann kommen alle Kunden dieses Angebots ebenfalls an die Reihe.
Mir haben Leute auch schon 'Vorschläge zur Zusammenarbeit' unterbreitet - und nach einigem Darüber-Nachdenken mußte ich feststellen, daß sich für den Vorschlagenden kein Risiko ergibt (sofern er seine Einnahmen korrekt als Einkommen deklariert), sich für mich jedoch ein ziemliches Risiko ergibt (sowohl in bezug auf die Vorsteuererstattung aus der Eingangsrechnung als auch in bezug auf den Gesamtbetrag als Betriebsausgabe) - folglich Ablehnung.
Abgesehen von diesen Dingen: Grundsätzlich ist eine Kostentransparenz immer besser als eine Struktur, bei der man nie weiß, wie lange das läuft.