Betrag nach 30 Tagen abbuchen

Peter909

Mitglied
hi,

ich verkaufe ebooks und zugänge zu kostenpflichtigen Webseiten. Ich suche einen "Paymentanbieter" (z.B Paypal) der folgende Möglichtkeit Out-of-the-Box und ohne große Kopfstände meinerseits anbietet:

ich will meinen Kunden eine 30 Tage Testperiode gönnen in der sie mein Produkt kostenfrei testen können. Am 31. Tag soll das Geld dann aber ohne seine erneute Zustimmung automatisch abgebucht werden.

Wenn der Kunde das Produkt innerhalb 30 Tage zurückschickt, wird nichts abgebucht und der Kunde muß seinem Geld nicht hinterherrennen.

Kennt jemand einen Paymentanbieter mit dem ich dieses Vorhaben umsetzen kann?

Peter
 
An wen muss der Kunde das Produkt zurücksenden, an dich ?
Falls ja lasse dir doch einfach ein kleines Payment-Interface programmieren und buche die Beträge per Lastschrift ab..
 
QUOTE (Peter909 @ Fr 27.11.2009, 23:55) ich verkaufe ebooks und zugänge zu kostenpflichtigen Webseiten
...
...
...
Wenn der Kunde das Produkt innerhalb 30 Tage zurückschickt...

Seit wann kann man denn eBooks zurückschicken? ;-)

Mal im Ernst, solche Angebote sind doch ohnehin von der Widerrufsmöglichkeit ausgeschlossen, kauft und zahlt ein Kunde also das eBook oder den Zugang, kann er es garnicht zurück geben.

Wenn du deinen Kunden dennoch eine freiwillige Probezeit einräumen willst, würd ich es aber nicht so lösen, dass das Geld erst nach 30 Tagen abgebucht wird, die Stornoquote sollte/könnte recht hoch sein.

Ich würd das Geld sofort buchen und nur bei Bedarf zurückerstatten.


MfG TTlong
 
Es geht hauptsächlich um die Zugänge zu kostenpflichtigen Webseiten. Wenn ich die 30 Tage zum Testen gewähre ist die Bereitschaft sich anzumelden höher, weil sie nicht die Katze im Sack kaufen müssen.

Ist die Bezahlung über Lastschrift nicht anfällig für Missbrauch?


 
Nicht unbedingt..

Ein Girokonto hat eben jeder.. paypal nicht.
Um welchen Betrag geht es denn ?

Bei Kleinbeträgen und entsprechender Menge kann ich auch Handypay lohnen.
 
@Peter, die Bezahlung per Lastschrift ist tatsächlich nicht ganz einfach. Typische Probleme sind falsche Kontodaten von Kiddies und Betrügern und die Kosten aus den Rücklastschriften (kein Geld am Ende des Monats, Kunde wundert sich über "komische" Buchung und storniert erstmal, usw). Du solltest ggf. in Deine Preise also einen erheblichen "Schwund" einkalkulieren.
 
Lastschriften können innerhalb von sechs Wochen ohne Begründung storniert werden. Jemand kann das also 2,5 Monate nutzen, ohne etwas zu zahlen.


Ich würde das anders handhaben: Zahlung auf Rechnung, die Rechnung muß bsp. innerhalb von 32 Tagen beglichen sein. Wer bis dann nicht gezahlt hat, wird gesperrt.

Wenn der Interessent selbst überweist, kann er nicht mehr stornieren. Umgekehrt setzt das natürlich eine aktive Handlung voraus - aber ohne diese geht es wohl kaum.


In diesem Bereich

QUOTE Zugänge zu kostenpflichtigen Webseiten


gibt es sehr viele schwarze Schafe. Da würde ich auf absolute Transparenz setzen.
 
QUOTE
Ich würde das anders handhaben: Zahlung auf Rechnung, die Rechnung muß bsp. innerhalb von 32 Tagen beglichen sein. Wer bis dann nicht gezahlt hat, wird gesperrt.

Wenn der Interessent selbst überweist, kann er nicht mehr stornieren. Umgekehrt setzt das natürlich eine aktive Handlung voraus - aber ohne diese geht es wohl kaum.


Klingt nicht schlecht, aber wie sieht es mit automatisierung aus? Ein Kunde der überwiesen hat, soll permanent freigeschaltet werden. Nur wie kann der Zahlungseingang auf meinem Konto das freischalten auslösen?

Grosses Manko dabei: die "innere Trägheit" des Kunden muß zweimal überwunden werden. Einmal muß ich ihn dazu bringen den Zugang kostenlos für 30 Tage zu testen und dann muss er auch noch daran denken die Rechnung rechtzeitig zu begleichen.

Alternative ist wohl die Zahlung per Kreditkarte. Da werden die Kundeninfos gespeichert und, falls kein Widerruf vom Kunden kommt, wird nach 30 Tagen das Geld dann abgebucht ohne das König Kunde nochmal eine Kaufentscheidung treffen müsste.
 
QUOTE (Peter909 @ Fr 4.12.2009, 23:04) Alternative ist wohl die Zahlung per Kreditkarte. Da werden die Kundeninfos gespeichert und, falls kein Widerruf vom Kunden kommt, wird nach 30 Tagen das Geld dann abgebucht ohne das König Kunde nochmal eine Kaufentscheidung treffen müsste.

Das kannst Du vergessen, wenn Du nicht große Probleme bekommen willst. Als Händler darfst Du keine Kartendaten mehr zwischenspeichern (egal ob elektronisch oder auf Papier), und gerade der für die Bezahlung notwendige CVV ist absolut tabu. Du hast also nach dreißig Tagen gar keine Daten mehr für eine Kreditkartenzahlung.

 
QUOTE (profo @ Sa 5.12.2009, 01:33) Als Händler darfst Du keine Kartendaten mehr zwischenspeichern (egal ob elektronisch oder auf Papier)

Hast du da eine Quelle?
 
Infos solltest Du bei Deinem Acquirer bzw. Zahlungsdienstleister finden. Das Stichwort ist "PCI DSS".
 
QUOTE (Peter909 @ Fr 4.12.2009, 23:04)Klingt nicht schlecht, aber wie sieht es mit automatisierung aus? Ein Kunde der überwiesen hat, soll permanent freigeschaltet werden. Nur wie kann der Zahlungseingang auf meinem Konto das freischalten auslösen?


Du wirst den Geldeingang manuell übersetzen müssen - durch einen manuell gesetzten Haken in der Onlineverwaltung.


Davon


QUOTE (Peter909 @ Fr 4.12.2009, 23:04)Alternative ist wohl die Zahlung per Kreditkarte. Da werden die Kundeninfos gespeichert und, falls kein Widerruf vom Kunden kommt, wird nach 30 Tagen das Geld dann abgebucht ohne das König Kunde nochmal eine Kaufentscheidung treffen müsste.


würde ich tunlichst die Finger lassen.

Dann hackt dir jemand deinen Server - und die Banken bzw. die Kreditkartenunternehmen dürften dich erfolgreich auf Schadensersatz verklagen.

So eine Logik kommt raus. Denn die Leute haben ihre Kreditkartendaten am 01.01 bei dir eingegeben, am 01.02 buchst Du ab - das dürften die meisten stornieren.
 
Die Sache mit dem Abbuchen nach 30 Tagen habe ich mir nicht selbst ausgedacht. Ist es eigentlich nur bei "uns" also De, Ch verboten ? Denn viele Firmen in den USA machen das und das wird auch standardmäßig in shopping cart systemen wie infusionsoft.com angeboten. Die verkaufen die Zugänge zu ihrem System ja selbst auf die Art und weise. Ihr könnt euch gerne davon überzeugen: auf infusionsoft.com gehen, "free trial" klicken und bei "Step 2" der Registrierung wird man dann nach den Kreditkarteninfos gefragt:

"If it’s free, why are you asking for a credit card?

1. We’re happy to offer a free trial, but it costs us to provide you with this opportunity. By giving us your credit card number, we know you’re a qualified business owner; serious about building your business.
2. With the trial, you get CRM, email marketing, marketing automation, and more. Once you become a customer, we’ll increase your limits and start the Double Your Sales Guarantee. With your credit card on file, you can automatically become a subscription member without any disruption to your business.

*Enjoy your 15-day trial RISK-FREE. If at anytime during your trial you want to cancel your account, your card will not be charged the monthly subscription fee of $199. Should you NOT cancel your free trial, your first billing date will be Dec 20, 2009. "
 
QUOTE (Peter909 @ Sa 5.12.2009, 11:47) Die Sache mit dem Abbuchen nach 30 Tagen habe ich mir nicht selbst ausgedacht. Ist es eigentlich nur bei "uns" also De, Ch verboten ? Denn viele Firmen in den USA machen das und das wird auch standardmäßig in shopping cart systemen wie infusionsoft.com angeboten.

Bist Du eine Firma in der Größenordnung von infusionsoft.com?

Mit der entsprechenden Zahl von Mitarbeitern usw.?


Falls nein, vergiß es.
 
Jetzt bin ich verwirrt...

Was hat die Firmengröße und die Anzahl der Mitarbeiter damit zu tun? Wenn es in De und Ch gesetzlich verboten ist Zahlungen nach 30 Tagen abzubuchen, dann sollte die Firmengröße keine Rolle spielen...
 
QUOTE (Peter909 @ Sa 5.12.2009, 13:27)Jetzt bin ich verwirrt...

Was hat die Firmengröße und die Anzahl der Mitarbeiter damit zu tun? Wenn es in De und Ch gesetzlich verboten ist Zahlungen nach 30 Tagen abzubuchen, dann sollte die Firmengröße keine Rolle spielen...


Lies doch bitte das durch, was @profo oben geschrieben hat.

PS: Von 'gesetzlich verboten' hast nur Du gesprochen.
 
So wie ich das sehe hat "profo" als erstes von "nicht dürfen" gesprochen:

"Das kannst Du vergessen, wenn Du nicht große Probleme bekommen willst. Als Händler darfst Du keine Kartendaten mehr zwischenspeichern (egal ob elektronisch oder auf Papier), und gerade der für die Bezahlung notwendige CVV ist absolut tabu. Du hast also nach dreißig Tagen gar keine Daten mehr für eine Kreditkartenzahlung."

In den USA wird es aber trotzdem gemacht. Bedeutet das, dass es nur "bei uns" verboten ist?
 
Lieber Peter909:

Du bist auf eine kooperative Zusammenarbeit mit den Firmen angewiesen, die Kreditkarten ausgeben.

Wenn diese das Speichern von Kreditkartendaten an hohe Sicherheitsbestimmungen knüpfen, dann ist das kein Gesetz - aber trotzdem mußt Du dich dran halten, da Du ansonsten bsp. schadensersatzpflichtig sein kannst, also zivilrechtlich haftest.


Tu dir einen großen Gefallen und lass die Finger von solchen Dingen.
 
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