Aufkleber - ein Rechtsrisiko?

flirtratgeber

Legendäres Mitglied
Hallo,
wenn ich Aufkleber verteile, gehe ich dann rechtlich ein Risiko ein? Wegen Reinigung und so ? Natuerlich verteile ich Sie nach Genehmigung durch die Gemeinde in einem oeffentlichen Bereich

aber wenn die dann beim Fortgehn das ueberall hinkleben, die leute, hafte ich dann auch noch?

Weil Sticker sind nicht soviel teurer als flyer und werden aufgeklebt statt weggeschmissen,....

beste gruesse


 
In Österreich haftest du nicht für aufgeklebte Dinge, wirst du aber beim Aufkleben erwischt sieht es schon anders aus.
 
Persönlich würde ich die Finger davon lassen, kenne da auch jemanden der das mal für einen VIP-Club gemacht hat. Im Endeffekt wurden solche Aufklebern in unmittelbaren Nähe vom Club an einem Auto aufgeklebt und wir reden nicht nicht nur von einem, sondern von mehreren und das Ende der Geschichte ist ein immernoch anhaltender Rechtstreit, da das entfernen der Aufkleber nicht Rückstandlos geschah und das Auto vom Vorstand eines Vereins war, der sehr sehr sauer war und Schadesersatz forderte der im Endeffekt den Preis einer Neulackierung überstieg.
 
Hallo

Was sind "Pickerlnutzer"?
Ich habe mir auch Aufkleber drucken lassen, verteile diese aber nicht einfach so, sondern packe Sie meinen Kunden zur Rechnung dabei. Wahrscheinlich wandern die meisten dann davon in den Müll, aber vielleicht landen auch welche auf Autos (und wenn man die in die Scheibe klebt, bekommt man sie auch wieder restlos weg).

Ciao
Thomas
 
Hallo und Guten Morgen an alle,

dies ist keine Rechtsberatung!!

Also laut meines Wissens, musst du auf dem Ordnungsamt, Landratsamt oder einer ähnlichen Behörde nachfragen, ob du überhaupt Flyer oder Aufkleber verteilen darfst.

Dies ist von Ort zu Ort unterschiedlich. Dann kann es sein, das du zusätzlich auch noch eine Gebühr bezahlen musst für die Genehmigung Flyer / Aufkleber zu verteilen.

Deshalb geh zu deinem zuständigen Amt und frage nach, sonst kann die Gemeinde, Ort, Behörde, etc, an dich herantreten und eventuelle Reinigungs- und Abfallgebühren erheben für die "Müll"-Entfernung.

Halte dich auch fern von "keine Werbung" Briefkästen. Sonst kann es auch Ärger geben.

Achte auch auf die Einhaltung der Flyer / Aufkleber Gestaltung. Mittlerweile muss es eindeutig sein, von wem der Flyer ist. Soweit ich mich erinnere, sollte sogar ein Impressum auf den Flyer sein.

Darum würde ich Aufkleber nur auf direkte Anfrage aushändigen.

Etwa: "Fragen sie bei den Geschäften mit diesem Logo/Bild/Aufkleber am Eingang gezielt nach unseren Aufklebern."

Somit entgehst du einer eventuellen Haftung, da die Anwender ja in Eigenverantwortung handeln.
Geb ich dir ein Buttermesser, bist du ja der Verantwortliche, wenn jemand von dir verletzt wird und nicht ich. Zweckentfremdung.

Kurz gesagt: Frag bei den zuständigen Behörden nach, ob es im jeweiligen Ort erlaubt ist.

gruss Björn

Nachtrag: Hier sind einige Regelungen aber speziell für den Wahlkampf: Rechtliche Tipps für den Wahlkampf - Pdf
 
naja die genehmigung von der gemeinde scheint er ja schon zu haben darum gehts ja (mal wieder) nicht, sondern darum, ob er dafuer haftbar gemacht werden kann wenn die aufkleber wild geklebt werden...

aber auch das sollte die gemeinde beantworten koennen denke ich...

 
Hallo nochmals,

@ Tifflor :

ich schreibe deshalb meist so ausführlich, damit nicht aus irgendwelchen halbtoten Zusammenhängen oder Beiträgen etwas zusammen geschustert werden kann. Deshalb fasse ich alles angesprochene nochmals in meinen Beitrag.

Darum auch der Pdf-Anhang. Oder hast du gegoogelt, um deine Ausagen etwas zu untermauern?

gruss Björn
 
welche aussagen ? ich habe doch garkeine aussagen getaetigt, sondern nur nochmal zusammengefasst was die frage ist...

davon abgesehen, habe ich selber schon flyer in fussgaengerzonen etc verteilt und mir hierfuer die erlaubnis beim ordnungsamt eingeholt...nur (darum gehts ja hier) aufkleber ungleich flyer...fuer die flyer zahlt man eine bestimmte gebuehr, die reinigung evtl. weggeschmissener flyer ist dann inklusive. Aber bei Aufklebern gings um die Haftung wenn diese fremdgeklebt werden...

 
Mittlerweile ist mir aufgefallen, dass Knöllchen die die nette Zettelpupse verteilt auf der Rückseite mit Werbung gespickt werden. Ist dies nicht eine Möglichkeit?
wink.gif


Oder Parkschein wären auch eine Möglichkeit.
 
ich persoenlich (vielleicht gehts ja jemand anderes) aergere mich ueber ein knoellchen, also wuerde ich niemals die werbung da drauf beruecksichtigen geschweige da was kaufen ;-)
 
Schon, wenn das Knöllchen einen Mehrwert bietet, z.b. gleich einen Gutschein etc pp beinhaltet
 
Nach § 7 UWG ist jede unerwünschte Werbung – egal ob Postwurfsendung, Telefonanruf, e-Mail oder Telefax, usw. - eine unzumutbare Belästigung. Firmen können sich dabei auf das Recht des unlauteren Wettbewerbs berufen, Privatleute machen ihr allgemeines Persönlichkeitsrecht nach § 823 BGB in Verbindung mit Artikel 1 und 2 Grundgesetz geltend.

In allen Fällen besteht ein Unterlassungsanspruch --> Stichwort Abmahnung.

Der Werbende muss nämlich seit dem Jahr 2004 in Deutschland beweisen, dass der Empfänger mit der Zustellung der Werbung ausdrücklich einverstanden war.


Klingt hart - ist aber so.
 
Zurück
Oben