Andere Seiten Crawlen Legal?

gregi

Angesehenes Mitglied
Hallo

Es gibt da zum Beispiel eine Seite (alle-immobilien . ch) welche auf diversen Immobilienportalen die Wohnungsangebote Crawlt, und auf der eigenen Seite auflistet.

Ist so etwas problemlos machbar, oder muss man da mit problemen seitens der Immobilienportale rechnen?

Recht ein Hinweis und Verweis zur der Quelle?
Es handelt sich um Schweizer Recht.

 
Üblicherweise kann so etwas in den AGB unterbunden werden:

Ich habe bsp. bei meiner Unicode-Datenbank unten in den Nutzungsbedingungen den Passus drin:

QUOTE Es ist nicht gestattet, die Informationen maschinell auszulesen bzw. Details zu extrahieren, um diese auf eine neue Weise unter eigenem Copyright anzubieten.


Der aktuelle StudiVZ-Fall ist analog.


Allerdings billigen das manche Anbieter, weil sie sich davon eine weitaus höhere Reichweite versprechen.

Minimal müßte der Crawler sich eindeutig identifizieren und die robots.txt beachten. Eine Grauzone ist das dennoch - weil erst gesammelt und dann vom 'Besammelten' widersprochen werden soll.
 
würde mich wundern wenn man so was in den AGB schützen könnte. Dafür müßte den AGB ja erstmal zugestimmt werden was ein Crawler sicher nicht tut.

Ich denke hier greifen Schutzrechte je nachdem welche Inhalte vorliegen wie zum Beispiel der Schutz von Datenbankwerken.
 
Wenn ich das richtig verstehe ist das nichts anderes als Content-Klau?!
Content anderer auf der eigenen Webseite zu listen kann schon heitel werden wenn man es mit Frames macht.
So wie beschrieben musst du mal schauen ob die darüber auch Einnahmen kassieren bzw. Werbemittel eingebunden haben. (sieht ja sehr danach aus)

Defacto: Dieses Portal stiehl Informationen anderer und bietet diese in einem gewerblichen Außmas als die eigenen an.

Wenn du zu den geschädigten gehörst würde ich einen Anwalt einschalten.
Falls nicht würde ich mich weiter informieren, ob es zwischen diesem Portal und den gecrawlten Seiten vielleicht besondere Vereinbarungen oder Verträge hinsichtlich Content Handel gibt.

Das zusätzlich in einer AGB zu notieren ist schlichtweg überflüssig. Urheberrecht gibts auch ohne AGB, dam ussm an nicht noch dick und fett "Copyright by xyz" dranschreiben um dieses Recht geltend zu machen.
 
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