Ärger wegen einem falschem Wort auf Domain

Eckerle

Angesehenes Mitglied
Hallo Leute,

mir gehört die Domain www.scootergame.de
Habe mal in der Zukunft vor, ein Scootergame zu starten und habe mir daher die Domain registriert.
Nun gibt es aber auch jemand der schon so ein Game hat und das ganze unter www.scooter-game.de laufen lässt.
Heute habe ich von dieser Person solch eine Email bekommen:

QUOTE
Die Aufführung von Scooter-Game auf www.scootergame.de und der Verweis
auf eine angeblich neue Seite ist eine Rechteverletzung, die ich nicht
tolerieren werde.



Kann diese Person mir wirklich etwas, so wie meine Seite www.scootergame.de zurzeit aussieht?

Gruß Eckerle
 
Sollte der Domaininhaber von "www.scooter-game.de" auf diese Domain ewentuell eine Markeneintragung in den Klassen für Spiele, Onlinespiele etc. haben, dann solltest Du vielleicht einen Anwalt aufsuchen.

Ansonnsten kann er Dir nichts - denn er hat ja schlichtweg versäumt, sich diese Variante der Domain auch noch zu sichern :)

Kleiner Tip:
Mach mal von seinem Imperssum ein Screen - ich sehe da erstmal nur eine schwarze Seite und das ist auch nicht zulässig :)

Gruß Dirk
 
Ist "Scootergame" eine eingetragene Marke, die deinem Konkurrenten gehört?

Wenn nicht, kann er dir gar nichts. Und es geht ihn einen ....dreck an, wohin du auf deiner Seite verlinkst.

Keine Rechtsberatung - nur meine Meinung!

Gruß
Silver
 
QUOTE (japsa @ Di 11.12.2007, 15:15) Kleiner Tip:
Mach mal von seinem Imperssum ein Screen - ich sehe da erstmal nur eine schwarze Seite und das ist auch nicht zulässig
smile.gif


Er hat dort Text stehen. Markier das mal mit dem Cursor.
 
also sein Impressum geht.. ist aber recht schwer lesbar!

eingetragene Marken hat er nicht.. keine einzige
rolleyes.gif


 
CODE Er hat dort Text stehen. Markier das mal mit dem Cursor.


Ja schon, aber es ist nicht zulässig, ein Impressum erst sichtbar zumachen, wenn man mit dem Curser darüber fahren muß - zumindest habe ich das mal gelesen. Es muß sofort frei sichtbar sein, sobald man sich auf der Impressumseite aufhält.

Gruß Dirk
 
Hallo,

ich würde an deiner Stelle "Scootergame" und "Scooter-Game" durch "Scooter Game". Aber nicht aus rechtlichen Gründen, sondern weil es besser aussieht
wink.gif


So wie die Seite des "Klägers" aussieht hat er überhaupt keine Rechte an dem Namen, es ist keine Firma oder ähnliches. Und kleiner Tipp:

http://www.mazamette.de/6.html


Wahrscheinlich ist der Betreiber nicht volljährig, zumindest werden ihm falls doch die finanziellen Mittel fehlen. Selbst wenn er mit seiner Seite gut verdient ist das Steuerhinterziehung, immerhin bietet er eine Dienstleistung an die damit gewerblich wäre.

Aber auch die fehlerhafte e-Mail spricht für sich. Meine Empfehlung: Eine nette Antwort, die auf die fehlende rechtliche Grundlage für einen Namens-Rechtsverstoß aufmerksam macht. Er solle doch entsprechende Unterlagen vorweisen, die ihm die Rechte an den Worten "Scooter" und "Game" im Zusammenhang zu Online-Unterhaltung garantieren.

(Noch ein kleiner Tipp von mir: Das veröffentlichen privater e-Mails ist rechtlich äußerst bedenklich, lieber nacherzählen und einzelne Zitate einfügen, nicht die komplette e-Mail)
 
Biete ihm doch deine Domain zum Kauf an
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Oder registriere "Scooter-Game" als Marke (kostet ca. 200 Euro) und lass ihn dann abmahnen.
tongue.gif
 
danke erstmals für die vielen Antworten.

Habe ihm jetzt mal eine Mail geschrieben, in der steht, ob er Rechte an den Worten "scooter" und "game" im zusammenhang zu Online-Unterhaltung vorweisen kann.
 
QUOTE Wahrscheinlich ist der Betreiber nicht volljährig, zumindest werden ihm falls doch die finanziellen Mittel fehlen. Selbst wenn er mit seiner Seite gut verdient ist das Steuerhinterziehung, immerhin bietet er eine Dienstleistung an die damit gewerblich wäre.


Hier werden Sachen rausgehauen - man glaubt es nicht! Ist Ayom jetzt endgültig zum Kindergarten verkommen?
sad.gif
 
Es besteht auch die Wahrscheinlichkeit, dass "Scootergame" als Wortmarke nicht schützbar ist, zumindest nicht solange, bis dieser Begriff nicht eine gewisse Bekanntheit erreicht hat. Aber wir sind im bereich des Ungewissen. Richter, die weder das Internet kennen, noch des Englischen mächtig sind oder einfach nur daneben Urteilen weil sie es können (LG Hamburg?), wären durchaus in der Lage, "Scootergame" Originalität zuzuschreiben.

@eSJay
QUOTE Wahrscheinlich ist der Betreiber nicht volljährig, zumindest werden ihm falls doch die finanziellen Mittel fehlen.

Das ist ein fieser Tiefschlag.
Ein solches Vorgehen mag akzeptabel sein, wenn es darum geht sein gutes Recht durchzusetzen, aber nicht, wenn die Rechtslage nicht eindeutig ist, oder schlimmer, wenn man bewusst entgegen der Rechtslage handelt, und darauf spekuliert, das Gegenüber gibt nach.
NICHT SAUBER.
 
QUOTE Die Aufführung von Scooter-Game auf www.scootergame.de und der Verweis
auf eine angeblich neue Seite ist eine Rechteverletzung, die ich nicht
tolerieren werde.


Gibts es seinerseits eine Konkretisierung der "Rechteverletzung"?
 
Hallo,

es ist nicht meine Absicht mit dem "nicht volljährig" eine Tiefschlag auszuteilen, das steht mir auch nicht zu, da ich die Person nicht kenne.

Aber es ist so: Scheinbar ist diese Person sehr wütend darüber, dass jemand eine ähnliche Domain registriert hat. Anstatt jedoch seine eigene Schuld einzusehen, verunsichert er denjenigen mit einer augenscheinlich unrechtmäßigen Forderung. Und es ist nunmal so, dass Rechtsverstöße im Internet recht teuer sind, da kann ich Eckerles Angst bezüglich der Richtigkeit der Forderung auch absolut verstehen. Ware die nämlich richtig, dann könnte das gut Geld kosten.

Von daher finde ich es absolut inakzeptabel seitens des Scooter-Game Betreibers, auf gut Glück mal eine rechtliche Forderung zu stellen, nach dem Motto "vielleicht hat der keine Ahnung und gibt nach". Ich schätze ein Anwalt könnte diese e-Mail sogar als Verbrechen auslegen.

Wäre die Forderung echt, dann wäre sie von einem Anwalt gekommen. Aber diese Einschüchterung um meiner Ansicht nach nicht vorhandenes Recht durchzusetzen ist nicht in Ordnung. Meine Aussage war vielleicht nicht die feine Art, aber meiner Ansicht nach berechtigt, da ich hier Eckerle als Opfer sehe.

P.S.: Meine Aussage ist ein "Tiefschlag", während andere Tipps geben dem Betreiber aufgrund seines möglicherweise fehlerhaften Impressums finanziell zu schaden?
 
QUOTE P.S.: Meine Aussage ist ein "Tiefschlag", während andere Tipps geben dem Betreiber aufgrund seines möglicherweise fehlerhaften Impressums finanziell zu schaden?


Falls Du darauf hinaus willst:
Ich habe hier niemanden aufgefordert - nur irgendjemanden finanziell zu schaden.

Der Hinweis war nur ein Hinweis, dass er Ihn mal nett darauf hinweisen sollte und von mir ein Link von Hinten :) sonst nichts.

Gruß Dirk
 
Es gibt die Möglichkeit von Trittbrettfahren:
Domain a mit Thema b lange online.
Domain a' ist Domain a ähnlich und verfolgt Thema b'.

Ist die Zeit und die Bekanntheit die a Vorsprung hat genügend, und die Verwechselbarkeit von a und a' gegeben so hängt es noch von der Ähnlichkeit der Themen/Inhalte b und b' ab, ob der Inhaber von a die rechtliche Möglichkeit hat gegen den Inhaber von a' vorzugehen.

Die Idee ist, dass ich mit gooogle.com als Suchmaschine von google.com profitieren würde - unrechtmässig.

Ich beziehe mich auf das Domain-Handbuch, welches ich zum Kauf empfehle (billiger als Anwalt), welches sich auf das deutsche Recht bezieht.
 
Mooorgen

QUOTE (Alain)Ist die Zeit und die Bekanntheit die a Vorsprung hat genügend, und die Verwechselbarkeit von a und a' gegeben so hängt es noch von der Ähnlichkeit der Themen/Inhalte b und b' ab, ob der Inhaber von a die rechtliche Möglichkeit hat gegen den Inhaber von a' vorzugehen.

Die Idee ist, dass ich mit gooogle.com als Suchmaschine von google.com profitieren würde - unrechtmässig.

Ich beziehe mich auf das Domain-Handbuch, welches ich zum Kauf empfehle (billiger als Anwalt), welches sich auf das deutsche Recht bezieht.

Und übrigens auch sehr gut mit dem Schweizerischen Recht harmonisiert. Auf Grund dieser Tatsache habe ich mir das Recht an einer Domain gesichert, die jemand anders gereggt hatte. Allerdings erst, nachdem ein Hinweis und die bitte um Verkauf gescheitert waren.

Ich fände es heikel, zumal die gleichen Inhalte geplant sind. Damit würdest Du das ursprüngliche Angebot unter fast gleichem Namen konkurrenzieren. Ich vermute, es geht hier um die Verwechslungsgefahr der Anbieter... Ein Trittbtrettfahrer kann vom guten Namen des Erstanbieter profitieren ohne die gleiche Qualität des Angebotes anzubieten. Wobei ich Dir das hier nicht vorwerfen möchte, ist nur ein Beispiel.

Gruss
Christian
 
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