Adwords und Markenrecht

Nur-Lag

Angesehenes Mitglied
Hallo allerseits,
nach einiger Suche im Internet habe ich leider keine klaren Antworten auf meine Fragen erhalten. Deshalb versuche ich es hier in diesem Forum einmal. Hier sitzen ja die Profis
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Frage 1: Ich sehe immer wieder, dass Ebay, Amazon und Co. Adwords zu bestimmten Produken schalten, z.B. bestimmte DVDs, PC Spiele, Elektronikware etc. Dabei verwenden sie natürlich den in der Regel geschützen Namen der Produkte. Hat sich Amazon dafür die Genehmigung eingeholt bei den Herstellern oder ist eine derartige Bewerbung prinzipiell erlaubt ?

Frage 2: Angenommen ein Betreiber einer Filmseite hat nun Artikel zu aktuellen Filmen verfasst: Sagen wir mal X-Men 3, Da Vinci Code und sowas. Ist es diesem dann gestattet bei Google Adwords Anzeigen mit dem Titel des Filmes zu schalten und diese auf seinen Artikel zu lenken ?

Vielen Dank.
 
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