Adressen-Verkauf

Rene H

Aktives Mitglied
Hallo,

ich genriere täglich mehrere Hundert Adressen (Anschrift, Telefon Nr, E-Mail Adresse) - Die Adressen werden von den Besuchern angegeben, um einen geschützten Download-Bereich aufrufen zu können.

Zudem knapp 1000 E-Mail Adressen (Ohne Anschrift, Telefon Nr.) - Newsletter Anmeldungen.

Bislang habe ich kein explizite Erlaubnis der Besitzer, diese E-Mail-Adressen für Marketing-Zwecke zu verwenden. Die AGB könnte ich jedoch anpassen.

Nun meine Frage: Lohnt sich das Geschäft mit Adressen? Gibt es genug Abnehmer? Wieviel Euro erhält man in etwa pro Tausend Adressen, Email-Adressen?

Zielgruppe: Junge Leute (18-30)

Vielen Dank

Über hilfreiche Links zum Thema würde ich mich sehr freuen.
 
Also bei 1000 Adressen lohnt es sich noch nicht wirklich. Ich sag einfach mal: ab 100.000 kannst du auch gut damit Geld verdienen, wenn die Nutzer zugestimmt haben.
 
Vielen Dank.

Wieviel bekommt man denn in etwa pro Adresse? Sicherlich je nach Zielgruppe usw. mehr oder weniger, aber grob ca. ?
 
Hallo Rene,

Ich wäre mit der Vermarktung (Verkauf) von Adressenbestand recht vorsichtig.
Zwar kansnt Du die AGB dahingegen anpassen, dass die User Ihr Einverständnis zur Vermarkung geben, aber diese Art der Erlaubnis ist recht umstritten und gilt dann (wenn überhaupt) nicht nachträglich, sondern nur für die Adressen, die sich nach der AGB-Änderung eintragen.

Wenn Du Adressen verkaufen willst, sollstest Du von jedem Dateninhaber eine schriftliche Erluabnis einholen - am Besten noch mit einer echten Unterschrift drauf. Alles Andere, zb. Erlaubnis durch das Setzen eines Häckchens recht nach meinem Wissen nicht aus, einen Verkauf zu rechtfertigen, schon gar nicht, wenn sich der Interessent zB. für Bücher interessiert und seine Adresse aber an einen Pornoproduzenten "verkauft/Vermarktet" wird.

Du verstehen ?
Aber kurz noch zurückzukommen, ab wann sich die Vermarktung wirklich lohnen wird:
Glaube ich unter 50.000 Adressen sollte man es gar nicht probieren, denn hier ist die Masse wohl ein entscheidendes Kriterium.

Gruß Dirk
 
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