Ab wann Adult bzw. FSK 18 ?

alex72

Angesehenes Mitglied
Hallo, sorry aber habe da eine Frage. Ab wann darf man bestimmte Bilder nicht zeigen? Also ab wann braucht man einen Jugendschutzbeauftragten, AVS Tor usw.?

1. Kann man eine Frau im Stringtanga, blanker Po (evtl. noch oben ohne) zeigen oder ist das schon verboten bzw. bekommt man da schon Streß? Oder sagen wir mal in solchen knappen Bikinis?

2. Und wie sieht das aus mit Fotos von Nudisten? z.B. eine Fotogallery aus einem FKK Urlaub?

Wie schaut da die Regelung aus, irgendwie blicke ich da nicht so durch.

Wäre für jeden Tipp dankbar? Was kann ich machen damit alles "sauber" ist?

Danke...................gruss Alex72
 
Hi,

da gibts schon mehrere lange threads zu, einfach mal die suche benutzen ;-)

in Kuerze : sobald du dich mit erotik befasst brauchst du eine labelung (icra) oder noch besser einen JuSchu Beauftragten, dieser kann Dir dann auch genau sagen was du noch ohne AVS darfst und was nicht...

gruss
 
Hallo,

ja vielen Dank. Ist mir schon einiges klarer und habe jetzt auch genug drüber gelesen.

Aber eine Frage bleibt noch ungeklärt. Die anderen haben sich schon erledigt.

Theoretisch ist es laut den ganzen Gesetzen nicht verboten, Frauen zu zeigen die in Bikinis (speziell Stringtangas) gezeigt werden.

Sieht man doch auch auf öffentlichen Veranstaltungen, wo auch Kinder dabei sind (Tuning usw.), also denke ich ist dagegen doch nichts einzuwenden oder sehe ich das falsch. Ohne sofort einen JSB zu bestellen oder auf seiner Seite aufzuführen.

Danke..................gruss alex72
 
Hallo,

Land? Ja dachte schon an Deutschland, aber wenn du schon so fragst, dann ist das wohl auch verboten.
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Aber wie machen das die ganzen Autotuner usw., da gibt doch massenweise Mädels mit knappen Teilen?

 
Was genau erlaubt ist und was nicht, lässt sich nur schwer sagen. Da sind sich die Gesetzgeber nicht einig.
Es galt mal die Regel:
- keine inneren Schamlippen
- keine Einsicht in Körperöffnungen der unteren Region
- und keine Erektionen über 45°
dürfen zu sehen sein.

Da kann man sich aber auch nicht immer dran orientieren. Bei Bikini-Girls oder ähnlichem braucht man sich aber keine Sorgen machen.

LG
Nicole
 
Vielen Dank,

hätte mir auch nicht vorstellen können das man die (Bikinis, Strings) auch nicht zeigen darf.

Schließlich haben die ja (wenn auch wenig) wenigstens etwas an oder nicht ?

Wie gesagt, bin mir auf jeden Fall sicher, dass ich das schon auf mehreren deutschen Seiten
gesehen habe, auch ohne JSB.

Zitat " Daran kann man sich aber auch nicht immer orientieren", ja woran denn? Heißt das man muß es auf gut Glück versuchen.
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gruss alex72

 
Hi,

such dir nen Server und Account im Ausland Bsp.: Holland dort kannst du alles öffentlich auf deiner Webseite zeigen ausser wirklich Illigale sachen wie Kinder usw..., das Gute du benötigst kein Impressum!

MfG

uNi
 
Danke Uni,

aber für mein momentanes Projekt werden die Frauen angezogen bzw. in Bikinis zu sehen sein.

Aber für mein nächstes wäre diese Idee ganz gut, dann brauche ich mir nicht den Kopf zu zerbrechen.

Muß ich denn dann auch nicht dort gemeldet sein? Oder geht das einfach so!!!
Ja das wäre supi, hast du denn da ein paar Tipps?
Muß das denn ein Server sein oder geht auch ein ganz normales Hostingpaket !!!

gruss alex72
 
Hallo Alex,

Du musst nicht dort gemeldet sein. Zum Beispiel kolido.net bietet dir gleich einen Adult-Server an zu moderaten Preisen.

MfG

uNi
 
QUOTE Land? Ja dachte schon an Deutschland, aber wenn du schon so fragst, dann ist das wohl auch verboten.

Nein - dies meinte ich völlig anders, denn hier in der Schweiz ist vieles lockerer - in Deutschland kannst Du anhand der Bildzeitung sehen was gerade noch so erlaubt ist, klicke Dich da mal durch. Normale Reizwäsche ist jugendfrei.
 
QUOTE (uNi @ Mi 20.06.2007, 18:42) Hallo Alex,

Du musst nicht dort gemeldet sein. Zum Beispiel kolido.net bietet dir gleich einen Adult-Server an zu moderaten Preisen.

MfG

uNi

Uh oh, das ist aber eine ganz gefährliche Aussage!

Es gelten grundsätzlich die Gesetze am Geschäftssitz, NICHT die des Serverstandortes.
Bei den meisten dürfte das der eigene Wohnsitz sein.
 
QUOTE Es gelten grundsätzlich die Gesetze am Geschäftssitz, NICHT die des Serverstandortes.
Bei den meisten dürfte das der eigene Wohnsitz sein.

Diese Aussage ist definitiv nicht richtig. Als Betreiber legst Du zunächst einmal Deinen Geschäftssitz so fest wie Du dies für richtig erachtest und legts dann noch dazu in Deinen AGB fest welches Recht Anwendung findet.

Zusätzlich ist zu überprüfen inwiefern es rechtliche Kollisionen geben könnte. Daher ist schon etwas kreativer Spielraum vorhanden.
 
naja ich kann nicht einfach von heut auf morgen sagen, meine betriebsstaette ist in "kuala lumpur" weil mir die dortigen gesetze besser gefallen und schwupps bin ich aus dem schneider, obwohl meine WOhnstaette, mein Gewerbe etc hier (deutschland) gemeldet sind.

Eine Betriebsstaette "verlegen" heisst, auch in den dortigen Land nach jeweiligem Recht eine solche zu gruenden, man unterliegt u.a. dann auch der dortigen Besteuerung etc.

Hier mal eine Seite mit guten Infos (ob das Angebot serioes ist weiss ich nicht, aber die Seite erklaert den Sachverhalt sehr gut)

http://www.london-consulting.org/fsk18.htm
 
QUOTE Eine Betriebsstaette "verlegen" heisst, auch in den dortigen Land nach jeweiligem Recht eine solche zu gruenden, man unterliegt u.a. dann auch der dortigen Besteuerung etc

Ich kann ein Unternehmen in den meisten Ländern dieser Erde gründen, ohne dorthin zu ziehen. wer dies möchte muss nicht auf den genannten Link klicken - der kann auch mich ansprechen. Es ist zwar nicht kostenlos, aber man trifft mich hier immer wieder. Es gibt eine ganze Reihe kluger Konstruktionen - man muss einfach nur das Wo und Wie kennen.

Steuerliche Gegebenheiten sollte man immer dabei berücksichtigen, aber dies ist bei Firmengründungen im eigenen Land nicht anders.
 
QUOTE ( Matthias - @ Mi 20.06.2007, 20:24)
QUOTE Es gelten grundsätzlich die Gesetze am Geschäftssitz, NICHT die des Serverstandortes.
Bei den meisten dürfte das der eigene Wohnsitz sein.

Diese Aussage ist definitiv nicht richtig. Als Betreiber legst Du zunächst einmal Deinen Geschäftssitz so fest wie Du dies für richtig erachtest und legts dann noch dazu in Deinen AGB fest welches Recht Anwendung findet.

Ich kann mich ja täuschen aber ich finde die Stelle nicht wo sich die Aussagen wiedersprechen.
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Ich behaupte es gilt erstmal das Recht am Orte des Geschäftssitzes, nicht des Serverstandortes und du sagst das man den Ort seinen Geschäftssitz relativ frei wählen kann.

Ich finde jetzt nicht das sich das widerspricht.

Es sei denn du meinst das meine Aussage im Kern falsch ist und für die Rechtssprechung in Deutschland in der Tat der Serverstandort ausschlaggebend ist und nicht die im Impressum/Admin-C hinterlegte Geschäftsadresse in D.?
Ehrlich gesagt würde ich einer solchen Aussage SEHR skeptisch gegenüber stehen, selbst wenn ich eine sehr hohe Meinung von deiner Rechtskunde habe.

Auch mein Zusatz besagte -bei den meisten- dürfte das der eigene Wohnsitz sein und da glaube ich auch jetzt noch das die meisten Gewerbetreibenen hier im Forum noch ihr Gewerbe im gleichen Land haben in dem auch ihr Wohnsitz ist. Da lasse ich mich aber auch gern eines besseren belehren.

Und was die Festlegung des geltenden Rechtes in den AGB angeht ist es meines Wissens doch so in den meisten Staaten das Staatsrecht über den Regelungen in AGB steht. Zumindest für D. bin ich mir da sehr sicher, auch wenn die Rechts-Vorlesungen in denen ich das gehört habe ein Jahrzehnt zurück liegen. Daher würde ich erst für das entsprechende Land prüfen ob es zulässig ist das geltende Recht in den ABGs zu bestimmen. Wobei du in dem Bereich sicherlich mehr Ahnung hast als ich. Ich würde es allerdings sehr begrüssen wenn ich in meinen AGB festlegen könnte das nicht das Recht meines "Betriebslandes" Deutschland sondern das der Schweiz für mich gilt.
 
Hi TSc,

also die Frage ist ja wer weiss, wenn man zum beispiel ein Project in Holland hat und kein Impressum, die Domain sicher bestellt wurde ohne das Namen genannt sind, wer dahinter steckt? Also denke ich ist es eigentlich bei bestimmten Projekten egal wo man den Sitz hat, denn es sieht keiner woher der jenige stammt.

MfG

uNi
 
QUOTE und nicht die im Impressum/Admin-C hinterlegte Geschäftsadresse in D

Meine Äusserung impliziert selbstverständlich, dass ein dem Geschäftssitz entsprechendes Impressum veröffentlicht wird, was auch nicht anders sein kann. Und diesen lege ich fest, so wie ich dies für richtig halte. Welche Formalitäten hierfür notwendig sind, steht auf einem anderen Blatt und ist selbstverständlich jeweils mit zu prüfen.
 
QUOTE (uNi @ Do 21.06.2007, 06:48) Hi TSc,

also die Frage ist ja wer weiss, wenn man zum beispiel ein Project in Holland hat und kein Impressum, die Domain sicher bestellt wurde ohne das Namen genannt sind, wer dahinter steckt? Also denke ich ist es eigentlich bei bestimmten Projekten egal wo man den Sitz hat, denn es sieht keiner woher der jenige stammt.

MfG

uNi

Gut, ich ging natürlich davon aus das man legal vorgehen will und setze daher das in Deutshcland vorgeschriebene ladungsfähige Impressum vorraus.

Natürlich ist es möglich seine Identität zu verschleiern um sich der Justiz zu entziehen aber das ist ehrlich gesagt keine Methode die ich unterstützen kann.


QUOTE Meine Äusserung impliziert selbstverständlich, dass ein dem Geschäftssitz entsprechendes Impressum veröffentlicht wird, was auch nicht anders sein kann. Und diesen lege ich fest, so wie ich dies für richtig halte. Welche Formalitäten hierfür notwendig sind, steht auf einem anderen

Davon ging ich natürlich auch aus. Ich ging bei meinen ersten Aussagen allerdings auch von einem Geschäftssitz in Deutschland aus und denke das wir evt. da etwas aneinander vorbei reden.
 
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