2 Kleingewerbe möglich?

alex72

Angesehenes Mitglied
Hallo,

ist das möglich zwei Kleingewerbe (§19 USTG Kleinunternehmerregelung)
anzumelden?

Ich habe nämlich schon ein Kleingewerbe (mit Internet
nichts zu tun) und wollte für mein neues Projekt evtl. auch ein
Kleingewerbe anmelden, weil ich nicht weis wie die Sache überhaupt läuft.

Außerdem sagte mal hier jemand, dass wenn man schon
ein Gewerbe hat, kein neues anmelden muß nur das
andere dazunehmen? Stimmt das so?

Kennt sich jemand damit aus?

PS: Habe bei der neuen Sache nur private Kunden, meistens aus dem Ausland!!!
 
QUOTE (alex72 @ Do 10.04.2008, 15:48)ist das möglich zwei Kleingewerbe (§19 USTG Kleinunternehmerregelung)
anzumelden?

Ich empfehle dir dringend, das mit deinem Finanzamt zu klären.

Aus dem folgenden Grund: Sagt dir hier jemand etwas falsches, dann 'riecht' für mich dieses Thema so sehr nach Problemen, daß Du später nur den Schaden hättest.

Denn sonst wäre es möglich, mit mehreren Kleingewerbetätigkeiten jeweils umsatzsteuerfrei zu arbeiten und damit die 17500-Grenze zu unterlaufen. Das kann eigentlich nicht Sinn einer solchen Regelung sein.
 
FA fragen halte ich auch fuer den richtigen weg, was ich aber dazu sagen kann ist : es GIBT KEIN KLEINGEWERBE ...es gilt lediglich die optierung falls man mit SEINEM GEWERBE unter 17500 euro umsatz liegt...

da du dir die antwort bezueglich des 2. gewerbes eigentlich schon selber gegegen hast, naemlich dass dieses ja kein eigenes gewerbe ist sondern lediglich als erweiterung mit auf deinem normalen gewerbeschein eingetragen wird, beantwortet das auch eigentlich die erste frage, naemlich : sobald du mit deinem gewerbe (und das du darunter jetzt alles fuer einzelne projekte hast ist wurscht) ueber 17500 euro umsatz kommst ist im naechsten jahr ende mit der optierung...

gruss
 
QUOTE es GIBT KEIN KLEINGEWERBE


mein gewerbeschein sagt da aber was anderes
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in D gibt es die Kleinunternehmerregelung, jedoch beziehen sich die Grenzen der Umsätze auf den UNTERNEHMER nicht auf die Unternehmungen.

Sprich es sind keine 2 Kleingewerbe möglich!
 
Hallo, danke euch erstmal.

Ich werde dann das eine Kleingewerbe lassen (läuft eh nicht mehr gut)
evtl. höre ich damit auch auf und das neue ganz normal anmelden
mit UST usw..

Ich dachte jetzt nur, weil Kleinunternehmerregelung wäre
evlt. von Vorteil, weil die meisten Kunden höchstwahrscheinlich aus dem
Ausland kommen u.a. viele nicht EU Staaten und die zahlen eh keine
UST soweit ich weis. Meine Ausgaben halten sich auch in Grenzen, deswegen
könnte ich mir wahrscheinlich auch nichts zurückholen (VST).

Ja ich werde mich da wohl direkt beim FA schlau machen!!!
 
Guten Tag.
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Folgende Situation:

Zwei Eheleute melden jeweils ein Gewerbe an (selbe Tätigkeit), sie bekommen vom FA eine gemeinsame Steuernummer, beide haben das Gewerbe als Kleingewerbe (Kleingewerbereglung) angemeldet.

Meine Frage:

Können die Eheleute zusammen 2 x 17.500 Euro Umsatz erwirtschaften, ohne MwSt. abführen zu müssen? Weil ja nur eine Steuernummer vorhanden ist und beide quasi die selben Produkte verkaufen.

Es wäre toll, wenn mir hier jemand helfen würde.

Ganz liebe Güße

Falk
 
QUOTE (wax-weazle @ Fr 21.05.2010, 16:11)Zwei Eheleute melden jeweils ein Gewerbe an (selbe Tätigkeit), sie bekommen vom FA eine gemeinsame Steuernummer, beide haben das Gewerbe als Kleingewerbe (Kleingewerbereglung) angemeldet.

Meine Frage:

Können die Eheleute zusammen 2 x 17.500 Euro Umsatz erwirtschaften, ohne MwSt. abführen zu müssen? Weil ja nur eine Steuernummer vorhanden ist und beide quasi die selben Produkte verkaufen.

Genau derselbe Rat wie oben: Frag dein Finanzamt. Die Verantwortung liegt bei Dir - und im Ernstfall auch der Ärger.


Grundsätzlich gilt aber: Eheleute werden gemeinsam veranlagt, also haben die auch eine einzige, gemeinsame Steuernummer - sonst könnten sie ja nicht zu zweit einen Mantelbogen ausfüllen. Der Mantelbogen hat Felder für die Ehefrau - aber nur ein Feld für die Steuernummer, woraus meine praktische Intelligenz schließt, daß ...
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Wenn es dagegen zwei Gewerbescheine gibt (gibt es die?), dann - so vermute (!) ich - gibt auch jeder (zusätzlich zum gemeinsamen Mantelbogen) eine Einnahmen-Überschußrechnung ab - und kann damit auch jeweils für sich die 17.500 in Anspruch nehmen. Es könnte ja auch der eine UST abführen, der andere nicht - oder beide UST abführen.

Rechtlich wären das bei zwei Gewerbescheinen zwei Kleinunternehmer, die zufälligerweise dasselbe machen.

Tretet Ihr aber unter einer Anschrift (bsp. Rechnungsanschrift Herr und Frau ...) auf, wäre das eigentlich eine GbR o.ä. - und damit nur einmal 17.500.

Analog Buchführung: Gibt es eine Buchführung für alles - einmal 17.500. Hat jeder seine eigene Buchführung, seine eigenen Rechnungen - zweimal 17.500.

Wenn ich mit meinem Laienverstand da etwas darüber sinniere, dann sieht man schnell, daß es um Abwägungen gehen kann - und bei Zweideutigkeiten riecht das nach Ärger - deshalb: FA fragen.
 
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