QUOTE (DerKlack @ Do 17.12.2009, 21:30)Hallo,
ich habe dem Spanier nur die UST-ID gegeben und dann hat er mir den Bruttobetrag überwiesen. Wenn er mir keine Umsatzsteuer ausweist, muss ich die später auch garnicht abführen?
Grüße
???
Wenn er dir Geld überwiesen hat, dann hast doch Du ihm eine Rechnung geschrieben und nicht Du eine spanische Rechnung erhalten, wie Du im ersten Beitrag geschrieben hast.
Ansonsten (Bsp.):
Ich schreibe einem deutschen Kunden eine Bruttorechnung - 1190 Euro brutto, 1000 Euro netto, die 190 gehen (abzüglich eigener Vorsteuer) ans Finanzamt.
Ich schreibe einem EU-Kunden außerhalb DE mit UST-Id eine 1000-Euro - Nettorechnung und muß dafür am Quartalsende eine zusammenfassende Meldung (über alle diese Rechnungen im Quartal) erstellen (geht online, ist ziemlich harmlos, darf man eben nicht vergessen). Dieser muß 'irgendetwas' damit machen, was, weiß ich aktuell nicht, weil meine eigenen Eingangsrechnungen derzeit alle aus DE sind.
Das gilt nicht für Kleinunternehmer (die ignorieren die Steuer), die zahlen / kriegen Bruttobeträge. Zu der deutschen Kleinunternehmerregelung könnte etwas etwas Analoges in den anderen EU-Staaten geben.